kranenkasse auf witwenpension (Private Krankenversicherungen)

Hildegard Josten @, ROXHEIM, Freitag, 08.02.2019, 16:24 (vor 2113 Tagen) @ Daniela

guten tag,
mir geht es genau wie ihnen. ich bekomme eine eigene rente und bin daher in der ges. krankenkasse pflichtversichert. nach dem tod meines mannes bin ich aus allen wolken gefallen. von der witwenpension werden mir jeden monat über 400€ zusätzlich an KK abgezogen. Ich bezahle also doppelt, habe aber keinen pfennig leistung bei der KK mehr.
jetzt bin ich auf eine ungleichheit aufmerksam geworden.
eine kollegenfrau sagte mir- sie ist privat versichert- sie brauch von ihrer pension keinen cent an kk zu zahlen. diese ungleichbehandlung von privat und gesetzlich versicherten ärgert mich masslos. das hat mit neid nichts zu tun, es geht um die gerechtigkeit und eine lücke im 5. soz.gesetz. warum müssen die gesetzlichen bluten und die privaten nicht????
diese kollegenfrau hat nur eine eigene rente von 100€ , hat nie gearbeitet, keine kinder großgezogen und steht jetzt im alter besser da als ich. wohlgemerkt, das hat mit "nicht gönnen" nichts zu tun.
ich bekomme also keine 60 % witwenpension, sondern durch die hohe KK nur 40%. das merkt man aber erst, wenn der fall eingetreten ist, vorher geht man von anderen voraussetzungen aus.
ich werde jetz mal bei einem rechtsanwalt nachfragen, was man da tun kann. bis 2009 war nur die hälfte zu bezahlen und nicht der volle beitragssatz. ich bin einfach nur sauer.

liebe grüße

H.J.

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