kranenkasse auf witwenpension (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Freitag, 08.02.2019, 18:59 (vor 2113 Tagen) @ Hildegard Josten

Hallo,
diese "Ungerechtigkeit" ist schnell erklärt - bei der PKV spielt das Einkommen keine Rolle, da geht es grundsaetzlich nach Alter und Gesundheitszustand. Bei der GKV dagegen geht es nur nach dem Einkommen.
Beispiel :
1. Frau Mustermann-A ist in der PKV versichert und zahlt dort für eine Vollversicherung im Basis-Tarif monatlich ca. 750,00 € - hat aber nur 1500,00 € Pension/Rente/Einkommen
2. Frau Mustermann-B ist in der GKV versichert und zahlt dort monatlich 270,00 € (ca. 18%) aufgrund ihres Einkommen von 1500,00 €
In deinem Fall ist es eben so, dass die Witwen-Pension in der GKV der Beitragspflicht unterliegt und wenn du von 400,00 € mehr Beitrag schreibst, dann ist von ca. 2200,00 € Pensionshöhe die Rede
(400,00:18x100)
Gruss
Czauderna
PS. Der Beitrag, auf den du geantwortet hast ist übrigend schon mehr als 8 Jahre alt.


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