Pflegeversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 27.01.2017, 10:50 (vor 2856 Tagen) @ giko

Hallo,
das habe ich geschrieben - ich sehe nun keinen Nachteil für dich - da ja die Beihilfe im Pflegefall leistet und du deshalb nur den halben Satz zu zahlen brauchst. Ich denke, dass die Kasse eine Umstellung auf den halben Satz vornehmen wird ? Ich will dir das nicht ausreden, aber den Rechtsanwalt würde ich mir da sparen - was soll dabei herauskommen ?.
Gruss
Czauderna


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