Pflegeversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Guten Tag, ich bin hier neu und habe eine Frage zur Auskunft meiner Krankenkasse ,( Barmer, pflichtversichert). Mein Mann war Beamter, verstorben, privat versichert. Ich selbst bin seit zehn Jahren Rentnerin und als solche in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Seit mein Mann (Pensionär) vor zwei Jahren verstarb, erhalte ich eine Hinterbliebenenversorgung. Meine eigene Rente beträgt 200 Euro, die Hinterbliebenenversorgung 1600 Euro. Von beiden Einkünften wird mir die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung abgezogen. Für die Versorgungsbezüge zahle ich den vollen Beitrag, für die Rente den halben Beitrag plus Zusatz, für die Pflegeversicherung den vollen Beitrag auf beide Einkommen. Das habe ich bisher auch ganz in Ordnung gefunden, da die Hinterbliebenenversorgung ja auch höher ist, als wenn ich eine Rente aus der Rentenversicherung bezöge. Allerdings gibt es jetzt mit der Pflegeversicherung ein Verständnisproblem. Man sagte mir bei der Krankenkasse, dass ich zwar den vollen Beitrag zahlen müsste, aber nur 50 % Leistungsanspruch hätte. Begründung: die Beihilfe müsste für die anderen 50 % aufkommen. Doch diese verweist darauf, dass ich ja pflichtversichert sei und keinen Beihilfeanspruch in diesem Fall hätte. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt? Für eine einfache Antwort wäre ich dankbar, da ich mich überhaupt nicht mit Gesetzen auskenne.
Freundliche Grüße
giko
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giko,
22.01.2017, 18:29
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Czauderna,
26.01.2017, 13:10
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