Pflegeversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

giko, Freitag, 27.01.2017, 10:21 (vor 2858 Tagen) @ Czauderna

Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort. Die Krankenkasse hat mir auf meine Anfrage inzwischen mitgeteilt, dass ich es versäumt hätte, einen Antrag auf Halbierung des Beitrags zu stellen. Dazu sei ich verpflichtet gewesen gleich bei Beginn des Bezuges von Hinterbliebenenversorgung. Angeblich würde die andere Hälfte eventueller Leistungen von der Beihilfe bezahlt, da ich dort jetzt einen eigenen Anspruch hätte. Dort sagte man mir damals aber, Kassenleistungen gingen vor Beihilfe. Ich denke darüber nach, einen Anwalt einzuschalten, der sich mit diesen Gesetzen auskennt, obwohl das ja wieder ein Kostenfaktor ist, den ich eigentlich nicht zu verantworten habe. Mit dem Paragraphendschungel bin ich einfach überfordert.
Freundliche Grüße
giko


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