automatische Einstufung in Beitragsklasse 801 (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Freitag, 03.06.2016, 16:52 (vor 3094 Tagen) @ hallo123

ja - der entsprechende Paragraf § 240 SGB V sagt folgendes aus: "sofern und solange Mitglieder Nachweise über die beitragspflichtigen Einnahmen auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorlegen, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag der dreißigste Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze"

das bedeutet für euch: zunächst so schnell wie möglich Einkommensnachweise beischaffen - und dann bei der Barmer nachhören, wann genau und wie häufig sie die Einkommensanfragen versandt hat. Vielleicht war dein Bruder zu diesem Zeitpunkt nachweislich krank und ihr könnt so eine Herabsetzung der Beiträge erreichen.

Viel Erfolg!


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