automatische Einstufung in Beitragsklasse 801 (Gesetzliche Krankenkassen)

hallo123, Donnerstag, 02.06.2016, 15:26 (vor 3095 Tagen)

Hallo an alle im Forum,

ich hab ein Problem und vielleicht hatte das auch schon mal jemand und eine Lösung dafür gefunden:

Mein Bruder hat wegen einer psychischen Erkrankung seit zwei Jahren nicht mehr gearbeitet. Er hat sich eingeigelt und ist seinen Verpflichtungen dem Arbeitsamt gegenüber nicht nachgekommen. Deswegen wurde ihm nach einem halben Jahr ALG1 gestrichen. Da er überfordert war (und uns bis vor kurzem vorgespielt hat, er hätte Arbeit und alles wäre in Ordnung) hat er sich um nichts gekümmert. So war irgendwann sein Konto nicht mehr gedeckt und hat die Beiträge bei der Barmer nicht mehr gezahlt. Die haben ihm über einen längeren Zeitraum hinweg etliche Schreiben geschickt, auf die er nicht geantwortet hat.
So hat er Schulden bei der GKV aufgebaut.

Mein Problem ist:
Irgendwann in diesem Zeitraum hat die Barmer verfügt, dass er in
Beitragsklasse 801 eingestuft wird, nachdem seine Mitgliedschaft als freiwillig weiter geführt wurde. Da ihm ab da ein monatlicher Beitrag von etwa 696,60€ (vorher waren es um die 40€, da er Angestellter im Handwerk war) angerechnet wurde, sind seine Schulden dramatisch gewachsen. Und die wachsen jeden Monat rasend schnell weiter.

Mein Frage ist:
Darf die Barmer jemanden in die Beitragsklasse 801 einstufen, weil er seiner Mitteilungspflicht/Beitragszahlung nicht nachkommt? Der Mitarbeiter der Barmer sagte mir das so, aber das kommt mir sehr spanisch vor.

Ich versuche an allen Ecken und Enden Hilfe und Informationen zu kriegen, deshalb hoffe ich auf eine schnelle Antwort.

MfG ans Forum


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