Beiträge sperren (Private Krankenversicherungen)

RHW, Montag, 21.12.2015, 16:10 (vor 3258 Tagen) @ Gebirgshund

Hallo Gebirgshund,

der Basistarif entspricht bei (fast?) allen PKV-Unternehmen dem Höchstbeitrag in der GKV - also berechnet aus aktuell 4125 Euro monatlichen Einnahmen. Ohne Beihilfe liegt dieser Wert aktuell zwischen 600 und 650 Euro monatlich - zuzüglich Pflegeversicherungsbeitrag.

Wenn im Sabbatjahr keine Bezüge gezahlt werden:
Im Sabbatjahr besteht dann kein Beihilfeanspruch. Daher steigert sich der PKV-Beitrag im Sabbatjahr entsprechend.

Wenn im Sabbatjahr Bezüge gezahlt werden:
Dann besteht weiterhin ein Beihilfeanspruch. Es ergibt sich dadurch keine Änderung der PKV-Beiträge.

Es kann schwierig sein, im Baistarif Behandler zu finden, die zu den verringerten Vergütungssätzen behandeln.

Basistarif

BMG: Basistarif

Im Übrigen kann ein späterer Wechsel aus dem Basistarif in einen normalen PKV-Tarif schwierig bis unmöglich sein.

Wenn Kinder aus der Beihilfe fallen, kann der Beihilfesatz des Beamten ggf. sinken und der PKV-Beitrag entsprechend steigen. Diese Regelung ggf. beim Vergleich der PKV- und GKV-Beiträge berücksichtigen.

Gruß
RHW


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