Beiträge sperren (Private Krankenversicherungen)

RHW, Montag, 21.12.2015, 09:59 (vor 3259 Tagen) @ Gebirgshund

Hallo Gebirgshund,

zu der konkreten Frage kann ich leider nichts sagen.

Rehaleistungen der Rentenversicherung erhält man ab Tag der Verbeamtung nicht mehr! Der Beihilfeanspruch ist für die RV per Gesetz ein absolutes Ausschlusskriterium. In der GKV gibt es durch die Verbeamtung keine Änderungen der Leistungen (Ausnahme: Wegfall des nicht mehr benötigten Krankengeldes).

Beim Vergleich von GKV und PKV sollte man ggf. auch diese Punkte beachten:

- geringere Einnahmen ab Pensionierung bzw. Frühpensionierung
- geringere Einnahmen bei Teilzeitarbeit
- ggf. Beiträge für Kinder bzw. Stiefkinder
- nicht berufstätige Ehegatten/Ehefrau zahlen in der GKV ggf. Beiträge nach der Hälfte der Bruttoeinnahmen des PKV-Ehegatten/Ehemann
- Sabbatjahr des Beamten
- späteres Studium bzw. Zweitstudium des Beamten bei unbezahlter Beurlaubung

Die Entscheidung GKV - PKV ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf.

Gruß
RHW


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