PKV Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzung möglich? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 18.12.2015, 12:27 (vor 3262 Tagen) @ Gebirgshund

Sie haben rudimentäre Vorstellungen, von dem, was wichtig sein wird.

"Wichtig ist mir, dass der Kostenanteil an Zahnersatz/Laborkosten etc., den die Beihilfe nicht abdeckt, von der PKV übernommen wird. Ausserdem sollten kieferorthopädische Leistungen für die Kinder eingeschlossen sein.

Der Vertrag sollte einen offenen Hilfsmittelkatalog haben.
Die Beihilfe leistet gegen Zuzahlung Zweibettzimmer und Chefarzt, womit beides über die Öffnungsaktion bei der PKv versichert werden kann, richtig?

Wichtig ist mir ausserdem, dass es Leistungen für stationäre Rehamaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen gibt."

DAS DIE BRILLE UNWICHTIG IST, IST RICHTIG.

Hilfsmittelkatalog ... sie haben den der HUK nicht gelesen oder nicht verstanden!

Zahnersatz soll wichtig sein? Ich bitte Sie! Das ist eine Frage des individuellen Anspruchs und man kann auf Bleck kauen!

Wahlleistung Krankenhaus geht über Öffnung, wenn es in der Beihilfe an sich angelegt ist. In Hessen ist das der Fall!

Reha und AHB sind natürlich auch wichtig, aber ein Thema, das oft falsch verstanden wird, wenn die fachlichen Grundlagen fehlen.

Es gibt selbstverständlich Versicherer, die über den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ leisten, aber für den teil, der die Beihilfe dann betrifft, eigentlich nur in Tarifen, die im Rahmen der Öffnung nicht angeboten werden. Ob Sie die außerhalb der Öffnung ggf. bekommen, ist dann eine ganz andere Frage!

Sie haben eine Vielzahl von relevanten Leistungspunkten übersehen und statt etwas Geld für eine kompetente Versicherungsberatung durch einen Versicherungsberater zu investieren, versuchen Sie es alleine ....

ich wünsche Ihnen viel Glück und vor allem Ihnen und Ihrer Familie viel Gesundheit - sie werden es brauchen!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum