Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz? (Gesetzliche Krankenkassen)

Merk @, Donnerstag, 15.10.2015, 15:08 (vor 3327 Tagen) @ Czauderna

Danke für deine Antwort, wir verstehen uns ...

Werde nun ein Schreiben aufsetzen inkl. Kopie des Schreibens vom Mai, dass ich da noch nicht versichert war und mit folgendem argumentieren :

§ 76 SGB IV:

§ 76 Erhebung der Einnahmen

(1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben.

(2) Der Versicherungsträger darf Ansprüche nur

3. erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beiträge erstattet oder angerechnet werden.

Danke und Gruss.


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