Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 15.10.2015, 07:28 (vor 3328 Tagen) @ Karlmann

Hallo,
die 44,00 € erklären sich wie folgt. Du hast dich im Februar bei der Kasse gemeldet - dort wurde festgestellt, dass du rückwirkend versichert werden musst - klar wart, dass du bis zur Meldung bei der Kasse keine Leistung in Anspruch genommen hast bzw. nehmen konntest, deshalb dieser Beitrag von 44,00 €, der meines Wissens nach auch für Anwartschaftsversicherungen erhoben wird. Ab dem Meldetag konntest du zum Arzt gehen, von daher nun der erhöhte Beitrag. Jetzt kommen wir zur Frage, warum konntest du nicht direkt im Februar, also nachdem du deinen Antrag auf Versicherung abgegeben hattest nicht direkt zum Arzt gehen ?.
Und genau hier steige ich wieder aus - du weißt warum.
Gruss
Czauderna


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