Beitragshöhe gerechtfertigt trotz nicht vorhand. Ver.Schutz? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Mittwoch, 14.10.2015, 19:02 (vor 3328 Tagen) @ Karlmann

ob die Beitragsfestsetzung so in Ordnung ist? kann man ohne deine Einkommmensteuerbescheide so nicht sagen...

aber grundsätzlich: "nicht krankenversichert" geht seit einigen Jahren nicht mehr - der Gesetzgeber hat dem einen Riegel vorgeschoben.

Näheres zu dieser Regelung kannst du hier nachlesen.

Die Beiträge werden grundsätzlich nach deinem Einkommen berechnet. Vor der Antragsstellung musst du geringere Beiträge zahlen als nach der Antragstellung - auch das ist richtig.

Vorschlag: bitte deine Krankenkasse schriftich um Erläuterungen zur Beitragsberechnung, so dass du sie nachvollziehen kannst. Also von welchem Einkommen und mit welchem Beitragssatz die Beiträge von wann bis wann berechnet wurden und wieso das so ist.

Vielleicht kannst du die Beitragshöhe dann besser nachvollziehen.


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