Tarifwahl (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 09.10.2015, 12:32 (vor 3332 Tagen) @ Hansi

Hi! Danke für die Antworten erstmal.
Ja ich bin Berufsanfänger, dh. detailiert:

Beihilfe + Privat bei meinem Vater bis Beginn des Studiums und während des Studiums. Dann ab 25 während des restlichen Studiums weiter Privat. Berufsstart zum 01.06. Dh abgesehen von studentischen Nebenjobs und FSJ habe ich noch nicht gearbeitet...

Dann kannst Du Mitglied der GKV werden, auch wenn Du ab Beginn Versicherungsfrei bist, was ja Dein AG scheinbar schon so festgelegt hat!

Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 1 Nr. 3 wie bereits geschrieben.

Das stand eigentlich schon im Ausgangspost und menschen, die antizipieren können, haben das auch so verstanden.


Verstehe nur nicht warum die mir das bei der TK nicht gesagt haben. Das wäre ja eigentlich in deren eigenem Interesse gewesen.

Dann fahre da noch einmal hin und versuche es nun mit dem Paragrahen.

Oder beauftrage kostenpflichtig menschen, die so etwas können.

Das ist ja der Grund, weshalb es solche Menschen wie mich gibt. bei den Krankenkassen und auch den PKV-Versicherern arbeiten scheinbar im zunehmenden Maße nur noch Menschen, die nicht wirklich wissen, was sie da tun ...

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