Tarifwahl (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Donnerstag, 08.10.2015, 19:40 (vor 3332 Tagen) @ Hansi

für die Entscheidung Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit gilt nicht die Beitragsbemessungsgrenze, sondern die Jahresarbeitsentgeltgrenze
(2015: 54.900 Euro).

Versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, wer ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt oberhalb dieser Grenze hat. Mehr zu der Berechnung kannst du z. B. hier oder hier nachlesen.

Zu den Bereitschaftsdiensten:
Bereitschaftsdienstvergütungen gehören zu den mit hinreichender Sicherheit in den nächsten 12 Monaten zu erwartenden Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dies gilt allerding nur, wenn bereits im Vorfeld zum Zeitpunkt der Prüfung feststeht, dass diese Bereitschaftsdienste tatsächlich geleistet werden müssen. Schwankt die Höhe der Bereitschaftsdienst- vergütungen von Monat zu Monat, ist deren Höhe für die Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zu schätzen.

Es zählt das Kalenderjahr - aber wenn du nicht im ganzen Kalenderjahr beschäftigt bist, wird der anteilige Betrag für das Teiljahr berechnet.

Die Aussage vom KV-Profi gilt nur dann, wenn du Berufsanfänger bist - mehr kannst du z. B. hier nachlesen.


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