Tarifwahl (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 08.10.2015, 09:53 (vor 3333 Tagen) @ Hansi

Moin, da wurde jetzt aber schon viel Verunsicherung betrieben, gell.

Jahresarbeitsentgeltgrenze: es gilt immer das Einkommen der nächsten 12 Monate, wenn eine SV-Meldung erfolgt.

Dann müsste auf der basis Ihrer Darstellung, vorbehaltlich eines detaillierten curriculum vitae, § 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V greifen, und dann haben Sie ein Zugangsrecht zur GKV.

Sie4 müssen nicht in Unisex Wechseln und seine PKV wechselt man sowieso nicht ... man bleibt, wo man ist.

Man nimmt auch nicht seine Alterungsrückstellung mit, weil man gar keine hat, sondern man nimmt den Übertragungswert mit. Das gilt für alle Tarife der Neuen-Welt, als Abschlüsse in Bisex nach dem 01.01.2009 ..

Aktimed Ärzte ist neue Welt und zumindest ab dem Termin, in den Sie den gemacht haben, gilt Übertragungswert wird gebildet.

Zuletzt: Das Tarifwechselrecht ist in § 204 VVG geregelt und gilt ... ein Antrag auf den Wechsel des Tarifs muss angenommen werden ... es gibt aber eben ggf. Mehrleistung und damit Zuschläge oder Verzicht darauf.

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