PKV Öffnungsklausel (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 18.08.2015, 14:14 (vor 3384 Tagen) @ Udo S.

Das heißt ein Beamter kann sich nicht für die Kosten für Behandlung über Höchstsatz GOÄ versichern, die nicht von der Beihilfe übernommen wird?

Doch, das geht, aber eben nicht in der Öffnungsaktion, weil die Beihilfeergänzungstarife ausgeschlossen sind.

Doch das geht, auch in der Öffnungsaktion, wenn man Anspruch auf 2 Bettzimmer und Chefarztbehandlung hat wie bei der Bundesbeihilfe. Nur für stationär! Bei ernsthaften Krankheiten ist man eh in der Regel stationär

Udo S., bitte lesen, was gefragt ist ... der Erstattungsteil der Rechnung, der von der Beihilfe NICHT übernommen wird.

Die Wahlleistung sind Teil der Öffnung - das ist aber keine Beihilfeergänzung


Ich verrate auch den Versicherer:
DKV. Bei Öffnungsaktion würden Sie Vision B 30-U und BW2-U bekommen und nicht den Beihilfeergänzungstarif BN3-U und BN4-U.

DKV?? Das ist DBV! Und bitte NICHT so einen Unfug hier erzählen


Vision B 30-U und BW2-U leistet für stationäre Chefarztbehandlung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Der Anteil, der über die Höchst sätze hinausgeht wird zu 100 % übernommen und damit der fehlende Beihilfeanteil komplett ausgeglichen!

Vision in der Öffnungsaktion ... sorry, aber bitte nur das machen, was man kann??


Glauben Sie bitte nicht alles was die Experten hier sagen:-D :-D :-D :-D :-D

Und bitte nicht den anonymen Schmierfinken - Vision geht in der Öffnung NICHT!

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