PKV Öffnungsklausel (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 16.08.2015, 12:11 (vor 3386 Tagen) @ Thomas Schulz

Das heißt ein Beamter kann sich nicht für die Kosten für Behandlung über Höchstsatz GOÄ versichern, die nicht von der Beihilfe übernommen wird?

Doch, das geht, aber eben nicht in der Öffnungsaktion, weil die Beihilfeergänzungstarife ausgeschlossen sind.

Ich denke in der Öffnungsaktion ist es gar nicht möglich? Und wenn Barmenia es für Beamte anbietet in ihren Beihilfetarif, heißt es, dass sie z.B. bei 70% Beihilfe nur 30% der Kosten über Höchstsatz GOÄ übernimmt? Dann macht es doch absolut keinen Sinn? Es wäre echt nett, wenn Sie diese Fragen beantworten konnten.

Die Barmenia leistet mit dem versicherten Prozentsatz auch Rechnung über dem Höchstsatz der GOÄ/GOZ, wenn die Honorarvereinbarung rechtskräftig ist. Die 80% oder 70% oder 50% Beihilfeanteil verbleiben beim Versicherten. Ggf. sogar die Differenz zwischen Regelhöchstsatz und Höchstsatz, weil die Beihilfe da auch sehr kritisch ist. Die Ärzte wissen das und kennzeichnen Beamte in den Abrechnungsprogrammen, so dass es selten dazu kommt, wenn man sich als Beamter outet!


Wie viel kostet es denn, wenn Sie mir beraten würden. Sind Sie ein unabhängiger Versicherungsmakler oder bekommen Sie auch Provisionen von Gesellschaften?

VersicherungsBERATER - und nein, ich bekomme nichts von den Versicherern und darf auch nichts nehmen.

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