PKV Öffnungsklausel (Private Krankenversicherungen)

Udo S., Montag, 17.08.2015, 20:50 (vor 3384 Tagen) @ derKVProfi

Das heißt ein Beamter kann sich nicht für die Kosten für Behandlung über Höchstsatz GOÄ versichern, die nicht von der Beihilfe übernommen wird?

Doch, das geht, aber eben nicht in der Öffnungsaktion, weil die Beihilfeergänzungstarife ausgeschlossen sind.

Doch das geht, auch in der Öffnungsaktion, wenn man Anspruch auf 2 Bettzimmer und Chefarztbehandlung hat wie bei der Bundesbeihilfe. Nur für stationär! Bei ernsthaften Krankheiten ist man eh in der Regel stationär

Ich verrate auch den Versicherer:
DKV. Bei Öffnungsaktion würden Sie Vision B 30-U und BW2-U bekommen und nicht den Beihilfeergänzungstarif BN3-U und BN4-U.

Vision B 30-U und BW2-U leistet für stationäre Chefarztbehandlung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Der Anteil, der über die Höchst sätze hinausgeht wird zu 100 % übernommen und damit der fehlende Beihilfeanteil komplett ausgeglichen!

Glauben Sie bitte nicht alles was die Experten hier sagen:-D :-D :-D :-D :-D

Natürlich hat DKV andere schlimme Nachteile, das will ich nicht verschweigen!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum