Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus (Gesetzliche Krankenkassen)

teletubbie, Donnerstag, 23.04.2015, 20:22 (vor 3502 Tagen) @ Krokodil

Hallo Krokodil, leider bin ich erst heute auf Deinen Post gestossen. Ich hoffe, Du hast Dich noch nicht kleinkriegen lassen; lass Dir von den Lemmingen hier im Forum nicht den Mut nehmen. Die große Mehrheit unserer Mitmenschen ist nur allzu bereit, alles was die "Obrigkeit" diktiert kritiklos hinzunehmen. Die Geschichte gab nie denen Recht, die ihren Verstand nicht gebrauchten und alles akzeptierten, was sie vorgesetzt kriegten. Leider dauert es oft ziemlich lange, bis die Resultate falscher politischer Entscheidungen für alle offensichtlich werden. Wer sich mit dem Thema beschäftigt, dem wird ziemlich schnell klar, dass hier eine politische Fehlentscheidung mit Macht durchgedrückt werden soll, indem gesetzlich Versicherte, die sich gegen diese Bevormundung wehren wollen, mit allen Mitteln gegängelt werden. Der viel gepriesene Nutzen der eGK ist längst widerlegt, die Gefahren offensichtlich. Da aber bereits ca. 1 Milliarde in diesen Wahnsinn investiert wurde, will keiner einen Fehler einräumen...
Zu Deiner eigentlichen Frage: Wenn Du regelmäßig Deine Beiträge zahlst, bist Du auch versichert. Auch wenn die Kasse versucht, Dir das Leben schwer zu machen, letztlich muss sie doch zahlen.
Wenn die Kasse auf Deine Bitte nach einer Einzelfallbestätigung nicht reagiert, kannst Du auch das Praxisteam Deines Arztes bitten, dort anzurufen. Im schlimmsten Fall musst Du eine Privatrechnung vorab selbst bezahlen und dann bei der Kasse einreichen. Die ist zur Erstattung verpflichtet (zumindest, wenn Du begründen kannst, warum Du kein Foto einschickst; Stichwort "Kostenerstattung bei Systemversagen"). Wobei meiner Meinung nach eine Versicherung, die Beiträge kassiert, immer zur Leistung verpflichtet ist; wofür wären sonst die Beiträge? Etwa nur, um die Gehälter der Typen zu bezahlen, deren Hauptaufgabe offenbar darin besteht, Dich zu ärgern? Wäre interessant zu erfahren, wie das die Gerichte sehen...
Übrigens: warum sollte das Verweigern aus religiösen Gründen nicht klappen? Auch Krankenkassen können sich nicht über das Gesetz stellen (auch wenn manche "Spezialisten" hier im Forum anderer Meinung sind), die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Und immerhin steht das Grundgesetz über allen anderen Gesetzen in D.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und die notwendigen Nerven, Dich gegen die Systemzombies zu wehren. Bleib hartnäckig und kritisch!


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