Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 08.02.2015, 18:10 (vor 3576 Tagen) @ Krokodil

Hallo,
Ersatzverfahren gibt es nur, wenn es nicht das Verschulden des Versicherten war, eine gültige KVK nicht vorlegen zu können, das trifft bei dir wohl eher nicht zu, und ob deine Gründe für eine Bildbefreiung zutreffen, kann ich nicht sagen, aber offenbar lt. deiner Kasse nicht. Wenn du bis zum Ende des Quartals deinem Arzt eine gültige KV vorlegst, die am Tage der Behandlung Gültigkeit hatte, dann muss der dir den Rechnungsbetrag wieder zurückerstatten, wenn du schon die Behandlung privat bezahlt haben solltest.
Gruss
Czauderna


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