Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Sonntag, 08.02.2015, 20:38 (vor 3576 Tagen) @ Krokodil


Darüber hinaus ist die Frage welche Religion es ist ein Verstoß gegen mein Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die Frage danach ist nicht gestattet. Auch wenn es lächerlich ist, dass man es so machen muss.

soweit ich informiert bin, ist es nicht Teil der Religionsfreiheit, dass man kein Bild einreichen muss....

"Religiöse Gründe
Sind Pflegebedürftigkeit und Auslandsaufenthalt als Gründe für die Bildbefreiung einfach überprüfbar, ist dies bei religiösen Gründen anders. Hier ist jeder Einzelfall durch die zuständige Krankenkasse ausführlich abzuwägen und zu beurteilen. Dies setzt natürlich voraus, dass die Versicherten ihre Religionszugehörigkeit preisgeben und ausführlich schildern, warum ihr Glaube das Anfertigen eines Bildes von ihnen nicht zulässt. Die alleinige Aussage, einer Glaubensgemeinschaft anzugehören, die das Ablichten von Menschen verbietet, ist nicht ausreichend. Hier fehlen die Grundvoraussetzungen dafür, dass die Krankenkassen die geforderte Würdigung des Einzelfalls durchführen und die Argumentation der Versicherten überprüfen können."
Quelle


Das eine Urteil ist von einem Sozialgericht.

Dieses Urteil ist aber vom Bundessozialgericht und es hat entschieden, dass eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden muss. http://initiative-patientendaten.de/?p=34

laut dem von dir zitierten Artikel: "Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 18.11.2014 festgestellt, dass gesetzliche Versicherte keinen Anspruch auf einen Ausweis entsprechend der bisher gültigen Krankenversichertenkarte anstelle der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) haben."

Auch im Rest des Textes taucht immer das Wörtchen kann auf: „Alternativ“ zur eGK „kann auch eine Einzelfallbestätigung der Krankenkasse, dass zum Zeitpunkt der Behandlung ein Leistungsanspruch bestand, vorgelegt werden.“

"Wer keine eGK besitzt, könne sich von seiner Krankenkasse eine sogenannte Ersatzbescheinigung ausstellen lassen, die die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bestätigt"

"Danach kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen."

also, davon dass du einen Anspruch auf Ausstellung der Ersatzbescheinigung hast, kann ich nirgendwo etwas lesen...immer nur, dass die Krankenkassen die Ersatzbescheinigung ausstellen können. Soweit ich weiß, wird dieses Verfahren auch so praktiziert - auch bei meiner Krankenkasse werden tagtäglich viele Ersatzbescheinigungen ausgestellt. Allerdings immer mit dem Hinweis, dass wir ein Bild für die Ausstellung einer neuen Versichertenkarte benötigen.


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