Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 19.04.2015, 14:50 (vor 3507 Tagen) @ ratte123

Lesen hilft, es war klar und deutlich von einer Auslandsreise-Krankenversicherung die Rede.

Statt zu verwirren bitte ich aufmerksam zu lesen!

Die Fragen sind doch schon beantwortet.

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