Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV? (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Samstag, 18.04.2015, 11:53 (vor 3508 Tagen) @ sant0s

Die Bindungswirkung von 18 Monaten gilt nur dann, wenn Sie in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln (Ausübung des Wahlrechts § 175 SGB V). Wenn Sie komplett aus dem System der gesetzlichen KV ausscheiden wollen, gilt "nur" die normale Kündigungsfrist von 2 Monaten plus Kündigungsmonat.

Teilen Sie der BarmerGEK mit, dass sie in die private KV wechseln wollen und reichen Sie die Bescheinigung der privaten KV noch vor dem 30.06.15 bei der KK ein.

MfG

ratte1


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