Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV? (Gesetzliche Krankenkassen)
Guten Abend derKVProfi,
natuerlich sind das Gesetze, aber Gesetz ist doch auch, dass ich verpflichet bin, in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein - wie koennen dann also diese 7 Tage entstehen, wo ich nicht versichert war?
Das sollte doch theoretisch gar nicht sein - und wenn doch, warum bekomme ich fuer diese 7 Tage keine "Warnung", dass ich nicht versichert bin mit der Option, die Kosten aus eigener Tasche zu uebernehmen?
Die Antwort habe ich per eMail von der Leitung der Barmer-GEK in meinem Einzugsgebiet erhalte, sprich, ich korrespondiere per eMail und persoenlich - kein Standardbrief.
Ich werde unter anderem in Spanien, Portugal, Frankreich und Italien arbeiten. Beginnen wird das ganze so schnell wie moeglich, wenn moeglich schon Ende diesen Monats. Ich werde midnestens 2 Jahre zwischen diesen Laendern pendeln, wie es momentan aussieht jedoch sogar noch laenger. Deutschland werde ich in der Zeit maximal zu Weihnachten besuchen.
Habe mich etwas unverstaendlich ausgedrueckt: die Barmer bietet mit mit der HUK einen ZUSAETZLICHEN Auslandsschutz an, also zusaetzlich zu dem normalen Tarif. Diesen moechte ich jedoch NICHT.
Mich interessiert die Langszeit-Auslandskrankeversicherung der HanseMerkur.
Dort bekomme ich zu einem vernuenftigen Tarif sehr gute Leistungen: Langzeit Auslandskrankenversicherung
Viele Gruesse,
santos
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sant0s,
16.04.2015, 19:37
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derKVProfi,
17.04.2015, 20:38
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sant0s,
17.04.2015, 21:49
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derKVProfi,
18.04.2015, 11:54
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18.04.2015, 15:41
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19.04.2015, 14:49
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19.04.2015, 19:32
- Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV? - derKVProfi, 20.04.2015, 14:21
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ratte123,
18.04.2015, 11:53
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18.04.2015, 15:22
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18.04.2015, 15:44
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19.04.2015, 12:57
- Arbeitslos -> Selbststaendig = neuer Vertrag mit ges. KV? - derKVProfi, 19.04.2015, 14:50
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