Re: Krankenkassenwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)
Hi,
hätte man denn dann zum 1. April ein Sonderkündigungsrecht?
Ich frage deshalb, weil ich zum Beispiel über die Beitragserhöhung zum 1. Januar nicht informiert wurde und es selber auch zu spät gemerkt habe (ich weiss, mein Fehler
).
Gruß,
Lisa