Re: Krankenkassenwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)
..man hat 18 Monate Bindungsfrist, es sei denn, Deine jetzige Kasse hat den Beitragssatz zum 1.1. erhöht, dann hättest Du bis Ende Februar noch früher kündigen können. Mit welcher Kasse bist Du denn unzufrieden?
Empfehlungen für eine bestimmte Kasse geb ich Dir nicht. Ein guter Tipp ist jedoch. Frag mal jemanden, der seine Kasse bereits mehr als 1x in Anspruch genommen hat, wie er behandelt wurde... das sagt schon viel über die Qualität einer Kasse aus.