Re: Krankenkassenwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)
Hi,
apropos Mindestvertragslaufzeit: wenn du ab 01.04. in einen der neuen Wahltarife einsteigst gilt eine Bindungsfrist von 3 Jahren ! Auch eine Beitragssatzerhöhung ist dann (bei Wahltarien) keine Begründung mehr für eine vorzeitige Kündigung. Such dir also eine Kasse, die neben guten Leistungen eine seriöse Beitragspolitik fährt.
Gruß