Krankenkasse bei Pflege von nahen Angehörigen (Krankenkassenrecht)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 18.12.2014, 22:07 (vor 3626 Tagen) @ Chrissi

Jetzt haben wir viele Fragen?

Exaktes Geburtsdatum, Lebenslauf und das Datum der Rentenantragstellung?

OK, am letzten Punkt scheitert es.

1. für die versicherungspflicht in der KVdR muss ich 9/10 der zweiten Hälfte meines Erwerbslebens in der GKV gewesen sein!

2. ob das Gesetz dann noch so ist wie heute, mag ich bezweifeln!

3. der Unterschied ist nur dann relevant, wenn man über entsprechende Einkommen aus entsprechenden Quellen verfügt.

P.S.: Ihre Aussage zu GKV und Selbstzahler mit PKV Rückversicherung bzw. dem fehlenden Wissen, das auch Kassenpatienten Selbstzahler sein können (temporär und bedarfsgerecht) zeugt von der allgemeinen und grundsätzlichen Unkenntnis des Themas!°

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