Krankenkasse bei Pflege von nahen Angehörigen (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 15.12.2014, 22:06 (vor 3629 Tagen) @ Chrissi

Hallo,
ja, so wie geschildert sehe ich auch die Möglichkeit der Familienversicherung. Mein Rat ist der gleiche wie der vom KV-Profi - mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und die Familienversicherung klären - diese kann auch rückwirkend festgestellt werden. Zur Kündigung der PKV kann ich in diesem Fall nix sagen, da ist der KV-Profi eben der Profi.
Gruss
Czauderna


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