Krankenkasse bei Pflege von nahen Angehörigen (Krankenkassenrecht)

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 16.12.2014, 09:39 (vor 3628 Tagen) @ Czauderna

Steht im Gesetz - wenn jetzt rückwirkend über mehr als drei Monate die FamVers festgestellt wird, dann wird jetzt in die Zukunft gekündigt.

Wird jetzt festgestellt, dass das im Oktober 2014 passiert ist rückwirkend zum 01,10.2014.

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