Ja ne is klar (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Donnerstag, 11.12.2014, 21:53 (vor 3635 Tagen) @ derKVProfi
bearbeitet von GKVler, Donnerstag, 11.12.2014, 22:36


Das ist zwar richtig, aber eben auch falsch. Der VersicherungsBERATER darf selbstverständlich Rechtsdienstleistungen erbringen (umgangssprachlich Rechtsberatung), aber eben nur im Bereich Versicherung!

ich schreibe hier vom Fachbegriff "Rechtsdienstleistung", der übrigens gesetzlich definiert ist. Was Sie darunter verstehen, spielt daher keine Rolle. Und das Gesetz regelt auch, wer Rechtsdienstleistungen erbringen darf - Versicherungsberater gehören nicht dazu.

Weder im Bereich Versicherung, noch in irgendeinem anderen Bereich.

Versicherungsberater dürfen zu Versicherungen beraten. Sie dürfen keine Rechtsdienstleistungen oder Rechtsberatung erbringen. Eigentlich ganz einfach.


Das kann man so sehen, ist aber fließend. Wenn und soweit wir über Grenzbereiche GKV/PKV sprechen, wie Rückkehr oder Wechsel bzw. Zusatzversicherungen und die Schnittstelle einer Zusatzversicherung, werden wir die Grenze nicht finden.

Zu Fragen der Sozialversicherung, wenn und soweit es nicht kausal zur VersicherungsBERATUNG im Sinne der Versicherung gehört, berate ich auch nicht!

Aber § 257 SGB V oder 188 Abs. 4 oder § 8/9 SGB V bzw. 10 können wir doch gar nicht ausschließen, wenn wir im Grenzebereich GKV/PKV beraten?!!

ach, wir werden schon vorsichtiger... Ihnen ist also bewusst, dass Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen

ich nehme an, Sie versuchen nicht, Ihre Klienten vor Behörden wie z. B. Sozialversicherungsträgern zu vertreten i. S. des § 13 SGB X???


Wenn ich mich nicht täusche, ist Sozialversicherungsrecht auch nicht Inhalt der Versicherungsberater-Prüfung - also dürfte das Urteil analog anzuwenden sein.


Es gibt keine Versicherungsberater-Prüfung !! Leider.

nun ja, Versicherungsberater dürfen nur selbstständig tätig werden, wenn sie u. a. die notwendige Sachkunde nachweisen - wie kann man diese Sachkunde denn nachweisen, wenn nicht über eine Prüfung? Ob das nun die Mindest-Prüfung als Versicherungsfachmann ist, die qualifiziertere Fortbildung zum Versicherungsfachwirt oder ein sonstiger Nachweis, spielt doch keine Rolle.


also, Herr Müller, nicht vergessen: wer im Glaushaus sitzt, sollte sorgfältig abwägen, bevor er mit Steinen um sich wirft.


Und wer Erbsen zählen will, sollte auch Erbsen mitbringen und keine Korinthen!

Der Beitrag von Ihnen steht in keinem Zusammenhang um das Thema, um das es hier geht - hier ging es um Debeka ... und da sollte sich ein GKVler einfach bedeckt halten, weil er von PKV keine Ahnung hat und als Angestellter einer Krankenkasse sich bitte nur um das kümmern sollte, was sein Job ist!

nun ja, vielleicht sollten Sie wissen, was Ihr Job ist, was Sie dürfen und was nicht

P. S. für die Beratung zu Werbung in Online-Foren brauchen Sie keine besondere Qualifikation :-)


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