Ja ne is klar (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 11.12.2014, 21:11 (vor 3635 Tagen) @ GKVler


Jegliche Form der Rechtsdienstleistung durch einen VersicherungsBERATER oder einen Rechtsanwalt ist immer kostenpflichtig - und es zahlt der Mandant, es sei das es eine Schadenersatzpflicht des Versicherers gibt!


jegliche Form der Rechtsberatung durch Versicherungsberater ist unzulässig - Versicherungsberater sind nach § 34e GewO zur Beratung zu (privaten) Versicherungen berechtigt. Nicht aber zur Rechtsberatung. Dafür fehlt ihnen die notwendige Fachkunde.

Das ist zwar richtig, aber eben auch falsch. Der VersicherungsBERATER darf selbstverständlich Rechtsdienstleistungen erbringen (umgangssprachlich Rechtsberatung), aber eben nur im Bereich Versicherung!


Auch zur Rechtsberatung im Bereich der Sozialversicherung - und damit auch der gesetzlichen Krankenversicherung - sind sie nicht berechtigt. Das dürfen neben Rechtsanwälten auch Rentenberater.

Das kann man so sehen, ist aber fließend. Wenn und soweit wir über Grenzbereiche GKV/PKV sprechen, wie Rückkehr oder Wechsel bzw. Zusatzversicherungen und die Schnittstelle einer Zusatzversicherung, werden wir die Grenze nicht finden.

Zu Fragen der Sozialversicherung, wenn und soweit es nicht kausal zur VersicherungsBERATUNG im Sinne der Versicherung gehört, berate ich auch nicht!

Aber § 257 SGB V oder 188 Abs. 4 oder § 8/9 SGB V bzw. 10 können wir doch gar nicht ausschließen, wenn wir im Grenzebereich GKV/PKV beraten?!!


Das Bundessozialgericht hat erst kürzlich entschieden, dass Steuerberater nicht dazu befugt sind, als Bevollmächtigte innerhalb des Statusfestellungsverfahrens aufzutreten. Begründung (in meiner eigenen Zusammenfassung): Sozialversicherungsrecht ist nicht Inhalt der Steuerberaterprüfung, also fehlt die vom Gesetzgeber geforderte Sachkunde.

Wenn ich mich nicht täusche, ist Sozialversicherungsrecht auch nicht Inhalt der Versicherungsberater-Prüfung - also dürfte das Urteil analog anzuwenden sein.

Es gibt keine Versicherungsberater-Prüfung !! Leider.


also, Herr Müller, nicht vergessen: wer im Glaushaus sitzt, sollte sorgfältig abwägen, bevor er mit Steinen um sich wirft.

Und wer Erbsen zählen will, sollte auch Erbsen mitbringen und keine Korinthen!

Der Beitrag von Ihnen steht in keinem Zusammenhang um das Thema, um das es hier geht - hier ging es um Debeka ... und da sollte sich ein GKVler einfach bedeckt halten, weil er von PKV keine Ahnung hat und als Angestellter einer Krankenkasse sich bitte nur um das kümmern sollte, was sein Job ist!

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Thorulf Müller
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