Ja ne is klar (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Donnerstag, 11.12.2014, 19:45 (vor 3635 Tagen) @ derKVProfi


Jegliche Form der Rechtsdienstleistung durch einen VersicherungsBERATER oder einen Rechtsanwalt ist immer kostenpflichtig - und es zahlt der Mandant, es sei das es eine Schadenersatzpflicht des Versicherers gibt!

jegliche Form der Rechtsberatung durch Versicherungsberater ist unzulässig - Versicherungsberater sind nach § 34e GewO zur Beratung zu (privaten) Versicherungen berechtigt. Nicht aber zur Rechtsberatung. Dafür fehlt ihnen die notwendige Fachkunde.

Auch zur Rechtsberatung im Bereich der Sozialversicherung - und damit auch der gesetzlichen Krankenversicherung - sind sie nicht berechtigt. Das dürfen neben Rechtsanwälten auch Rentenberater.

Das Bundessozialgericht hat erst kürzlich entschieden, dass Steuerberater nicht dazu befugt sind, als Bevollmächtigte innerhalb des Statusfestellungsverfahrens aufzutreten. Begründung (in meiner eigenen Zusammenfassung): Sozialversicherungsrecht ist nicht Inhalt der Steuerberaterprüfung, also fehlt die vom Gesetzgeber geforderte Sachkunde.

Wenn ich mich nicht täusche, ist Sozialversicherungsrecht auch nicht Inhalt der Versicherungsberater-Prüfung - also dürfte das Urteil analog anzuwenden sein.

also, Herr Müller, nicht vergessen: wer im Glaushaus sitzt, sollte sorgfältig abwägen, bevor er mit Steinen um sich wirft.


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