Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers. (Gesetzliche Krankenkassen)

Kommunikatore, Freitag, 21.02.2014, 09:14 (vor 3927 Tagen) @ Rolf Scheider

Darüberhinaus kann die GKV Verwaltungsakte wohl nur für die Zukunft ändern, es sei denn, sie kann uns nachweisen, dass wir grob fahrlässig oder vorsätzlich mein Einkommen verschwiegen haben.

Naja, bis auf den Umstand, dass auf jedem Familienfragebogen der rechtliche Hinweis steht, das Einkommensänderungen unverzüglich der Krankenkasse mitgeteilt werden müssen. Sich jetzt darauf zu berufen, dass ja niemand nach dem Einkommen gefragt hat erscheint mir etwas dünn.


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