Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers. (Gesetzliche Krankenkassen)

Steinbock @, Mittwoch, 19.02.2014, 00:47 (vor 3929 Tagen) @ Rolf Scheider

Ich habe jetzt ein paar Fragen beantwortet bekommen.#

Meine Beihilfe-Stelle sagt: Familienzulagen bleiben drin und werden nicht ´rausgerechnet.

Völlig richtig - es handelt sich um regelmäßig wiederkehrende Leistungen die bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt werden.


Meine Private sagt: Kinder sollten in die PKV. Da ich Anwartschaften mitschleppe, übernehmen die auch die begonnenen KFO-Behandlungen.

Wenn eine Anwartschaftsabsicherung besteht ist auch keine erneute Gesundheitsüberprüfung erforderlich und somit besteht sofortiger Versicherungsschutz entsprechend der Versicherungsbedingungen.

In der Familienversicherung (GKV) müssten für die Kinder hohe Zusatzbeiträge gezahlt werden, wenn ich (privat versichert) über der Jahresentgeltgrenze liege.

Richtig - die Beiträge sind in diesem Fall niedriger als eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV.


Die GKV meiner Frau sagt: Alles kann so bleiben wie bisher. Zusatzbeiträge für die Kinder müssen nicht gezahlt werden, selbst wenn ich über der Jahresentgeltgrenze liege.

Dies wäre nur dann richtig, wenn die GKV-Versicherte Ehefrau selbst Einkünfte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hätte und auch das Einkommen der Ehefrau höher wäre als die des PKV-Versicherten Ehemannes.
In diesem Fall wäre eine beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der GKV der Mutter möglich.

Andernfalls müssen für die Kinder freiwillige Beiträge in der GKV entrichtet werden.

Was denn nun?

Siehe oben!


Vielen Dank für die bisherigen Kommentare. HAt noch jemand einen Hinweis auf die sich widersprechenden Aussagen?

Wenn man die Gesetzestexte richtig versteht wie z.B. das Sozialgesetzbuch, wie auch die Beihilfevorschriften gibt es keine widersprechenden Aussagen.

Gruß vom Steinbock!


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