Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers. (Gesetzliche Krankenkassen)

Steinbock @, Dienstag, 18.02.2014, 14:43 (vor 3930 Tagen) @ derKVProfi

Sehr geehrter Herr KVProfi,

2. KFO Behandlung

Die KFO Behandlung wird bis zum Wechsel in die PKV von der GKV und ab dann von der PKV bezahlt. Beim Übergang kann es durch unterschiedliche Abrechnungssysteme zu Problemen kommen. Hier klärt Sie Ihr KFO-Arzt aber gerne auf.

Was hier der KFO-Arzt damit zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen.

Maßgebend ist im Normalfall immer der Zeitpunkt der Behandlung.
Weitergehende Auskünfte können bei der GKV bzw. PKV eingeholt werden.


3. Zugang PKV trotz laufender KfO

Hier sehe ich nur die Möglichkeit der Öffnungsaktion,

Bitte um nähere Information wie Sie hier auf die Möglichkeit der Beamten-Öffnungsaktion kommen.

Der Abschnitt c) erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige scheidet aus,
da die Kinder bereits seit Geburt bzw. sei Beginn des Beamtenstatus des Vater berücksichtigungsfähig sind!


4. Einkommen

Es gilt Ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen ohne Familienzuschläge.

Auch diese Antwort kann ich nicht nachvollziehen,
denn auch Familienzuschläge sind regelmäßig wiederkehrende Leistungen und werden bei der JAEG mitberücksichtigt.

Das ist auch beim Arbeitnehmer so!

Wobei ein Beamter kein Arbeitnehmer ist!

Gruß vom Steinbock


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