Erhöhung des KT bei Selbständigen ohne Gesundheitsprüfung (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 19.02.2014, 06:30 (vor 3929 Tagen) @ Steinbock

Hallo Michael,

Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Vertragsbedingungen

Ein völlig neuer Aspekt, der noch gar nicht erwähnt wurde? **Ironiemodus aus**

In mir vorliegenden Bedingungen steht als Beispiel:

Nr. X Versicherbares Nettoeinkommen/Nachweise

(2) Bei Selbständigen und Freiberuflern sind 80% des Gewinns vor Steuern
gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz aus der angegebenen Tätigkeit
als Nettoeinkommen versicherbar.
(3) Wenn das Nettoeinkommen bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit noch
nicht ermittelt werden kann, so tritt an dessen Stelle bis zum Wirksamwerden
des ersten Einkommensteuerbescheides ein jeweils bei Vertragsbeginn aufgrund
von durchschnittlichen Er fahrungswerten vereinbarter Betrag.
(4) Das Nettoeinkommen bei Abschluss des Vertrages und während der Vertragslaufzeit
sowie die Dauer der Gehaltsfortzahlung und deren Veränderungen sind
dem Versicherer auf Verlangen nachzuweisen.

Er fragt nach der Möglichkeit der Erhöhung ohne eine Prüfung der gesundheitlichen Vorgeschichte bzw. ohne Folgen aus der Prüfung!

Wenn man die Fragestellung beachtet, dann kann man sich solche "Kopien" auch sparen, vor allem, wenn auch die genaue Gesellschaft genannt ist sollte man nicht bei anderen Gesellschaften Texte kopieren!


Sie sollten vielleicht einmal ihren Versicherungsvermittler kontaktieren und sich von ihm die gesamten Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen lassen. Ergänzend ist dieser auch dafür zuständig ihnen zu helfen.

Ein Versicherungsvermittler ist zuständig zu helfen? Welchen Versicherungsvermittler meinen Sie? Den Versicherungsmakler? Dann hätten Sie recht! Den Versicherungsvertreter? Der vertritt ausschließlich die Interessen des Versicherers!!!


Alternativ: vielleicht haben Sie auch eine Rechtsschutzversicherung. Dort erhalten Sie oft kostenlos eine telefonische Beratung.

Zu der vom Fragesteller gestellten Frage? Sind Sie sicher? kennen Sie das RDG oder das RDGEG? Dann lesen Sie es bitte!

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Thorulf Müller
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