Erhöhung des KT bei Selbständigen ohne Gesundheitsprüfung (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 06.02.2014, 23:41 (vor 3941 Tagen) @ Michael

MBKT Teil I steht nicht. In Teil II oder Teil III muss etwas stehen. Steht dort nichts, dann ist das auch nicht vereinbart!

Ist nichts vereinbart können Sie jederzeit einen Antrag auf Erhöhung des KTG stellen (auch wenn Dynamik und/oder Karriereklausel enthalten sind), der dann geprüft und über dessen Annahme bzw. Ablehnung dann auch entschieden wird!

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