Erhöhung des KT bei Selbständigen ohne Gesundheitsprüfung (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Dienstag, 18.02.2014, 15:14 (vor 3930 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Vertragsbedingungen

In mir vorliegenden Bedingungen steht als Beispiel:

Nr. X Versicherbares Nettoeinkommen/Nachweise

(2) Bei Selbständigen und Freiberuflern sind 80% des Gewinns vor Steuern
gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz aus der angegebenen Tätigkeit
als Nettoeinkommen versicherbar.
(3) Wenn das Nettoeinkommen bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit noch
nicht ermittelt werden kann, so tritt an dessen Stelle bis zum Wirksamwerden
des ersten Einkommensteuerbescheides ein jeweils bei Vertragsbeginn aufgrund
von durchschnittlichen Er fahrungswerten vereinbarter Betrag.
(4) Das Nettoeinkommen bei Abschluss des Vertrages und während der Vertragslaufzeit
sowie die Dauer der Gehaltsfortzahlung und deren Veränderungen sind
dem Versicherer auf Verlangen nachzuweisen.

Sie sollten vielleicht einmal ihren Versicherungsvermittler kontaktieren und sich von ihm die gesamten Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen lassen. Ergänzend ist dieser auch dafür zuständig ihnen zu helfen.

Alternativ: vielleicht haben Sie auch eine Rechtsschutzversicherung. Dort erhalten Sie oft kostenlos eine telefonische Beratung.

Gruß vom Steinbock


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum