Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung (Sonstige Themen)

Luise F., Sonntag, 26.01.2014, 11:39 (vor 3956 Tagen) @ ratte123

Mal angenommen er bleibt selbstständig, aber Gründet nun z.B.
eine "Gmbh", dann wäre er nun wieder in einem Angestellenverhältnis.

So wie ich das nun gelesen habe, muss sein Gehalt dann 12 Monate
unter der Bemessungsgrenze liegen.

Wenn er nun nach diesen 12 Monaten "sein Gehalt" erhöht, was passiert dann?

Fliegt er dann aus der GKV oder wird er dort dan freiwillig versichert?

Danke für die vielen Antworten.


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