Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung (Sonstige Themen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 26.01.2014, 08:49 (vor 3956 Tagen) @ Luise F.

Die Leistungen entsprechen der, der GKV - also überwiegend.

Und das ist das, was die PKV muss. Ob er nicht vielleicht einen anderen Tarif bekommt, ist ja noch gar nicht geklärt.

Und ja - eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter der jahresarbeitsentgeltgrenze bringt ihn zurück in die GKV, wenn seine Selbststädnigkeit nicht überwiegt bzw. wenn er sie aufgibt.

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