Wechsel von der PKV in die GKV (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Samstag, 23.11.2013, 17:40 (vor 4020 Tagen) @ GKVler

Bei der PKV hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Dafür hast Du drei Monate Zeit.


Falsch - wenn der AN pflichtversichert wird, muss er der PKV nur einen Nachweis über die Pflichtversicherung vorlegen.
Kündigungsfristen sind dabei nicht zu beachten. Der Vertrag endet gemäß einer Gesetzesgrundlage (SGB V).


nee, ist richtig - man muss kündigen, hat aber ein Sonderkündigungsrecht.

Sorry - bei uns zumindest wäre eine Auflösung des Versicherungsschutzes innerhalb 6 Monaten möglich.
Auch bedarf es bei uns keiner Kündigung.
Der Nachweis der Krankenkasse, dass eine GKV-pflichtige Tätigkeit besteht genügt.

Daher schau ich nicht immer in die Gesetzesgrundlagen.
muss mich wohl hier im Forum daran gewöhnen.

Gruß vom Steinbock


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