Wechsel von der PKV in die GKV (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Mittwoch, 20.11.2013, 18:59 (vor 4020 Tagen) @ Steinbock


Dein Arbeitgeber muss Dich dann bei einer GKV anmelden, weshalb Du am besten ihm vorher sagst, in welche Du möchtest.


Für die Anmeldung in einer GKV ist der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber zuständig!

sorry Steinbock - für Meldungen zur Sozialversicherung ist der Arbeitgeber - und nur der - zuständig.

du denkst an die Ausübung des Wahlrechts...für die ist vorrangig der Arbeitnehmer zuständig, wenn der's nicht tut, der Arbeitnehmer

Bei der PKV hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Dafür hast Du drei Monate Zeit.


Falsch - wenn der AN pflichtversichert wird, muss er der PKV nur einen Nachweis über die Pflichtversicherung vorlegen.
Kündigungsfristen sind dabei nicht zu beachten. Der Vertrag endet gemäß einer Gesetzesgrundlage (SGB V).

nee, ist richtig - man muss kündigen, hat aber ein Sonderkündigungsrecht. Geregelt ist das übrigens im § 205 VVG:

Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine [...] rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist.


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