Wechsel von der PKV in die GKV (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Mittwoch, 20.11.2013, 16:31 (vor 4020 Tagen) @ romkatzi


Dein Arbeitgeber muss Dich dann bei einer GKV anmelden, weshalb Du am besten ihm vorher sagst, in welche Du möchtest.

Für die Anmeldung in einer GKV ist der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber zuständig!


Bei der PKV hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Dafür hast Du drei Monate Zeit.

Falsch - wenn der AN pflichtversichert wird, muss er der PKV nur einen Nachweis über die Pflichtversicherung vorlegen.
Kündigungsfristen sind dabei nicht zu beachten. Der Vertrag endet gemäß einer Gesetzesgrundlage (SGB V).

Allerdings kann er seine Vollkrankenversicherung in eine Zusatzversicherung ändern lassen, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Gruß vom Steinbock


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