Anwartschaft für Auslandsdeutsche? (Private Krankenversicherungen)

RHW, Dienstag, 19.11.2013, 18:19 (vor 4021 Tagen) @ Steinbock

Hallo David R.,

Frage zur Gesetzeslage: Ich bin in den USA angestellt, nicht selbstständig, und natürlich krankenversichert. In Deutschland war ich, zuletzt, als Student mit meiner Familie privat mitversichert. Bei einer Rückkehr nach D sollte ich doch, Mindesteinkommen vorausgesetzt, eine freie Wahl treffen können, nicht wahr?

Wenn man keine Anwartschaftsversicherung mehr hat,kann man in den oben von mir genannten Konstellationen nur in eine PKV wechseln. Der Basistarif für ca. 600 Euro monatlich (plus Pflegeversicherung)und unter Umständen alternativ der Standardtarif sind auf jeden Fall möglich. Eine gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 450 Euro brutto monatlich, aber weniger als 52.200 Euro brutto jährlich (2013) ausübt.

Eine Krankenversicherung in den USA ist im Sinne des dt. Sozialgesetzbuches grds. keine gesetzliche Krankenversicherung. Ausnahmen:

- gesetzlichen Krankenversicherung in EU-/EWR-Staaten in Europa

- Staaten, für die zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat ein Abkommen für den Bereich Krankenversicherung geschlossen wurde: z.B. Türkei, Tunesien, Serbien

Genaue Infos zum Bereich Ausland:

DVKA

Gruß

RHW


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