Anwartschaft für Auslandsdeutsche? (Private Krankenversicherungen)

RHW, Sonntag, 17.11.2013, 14:13 (vor 4023 Tagen) @ David R.

Hallo David,

am besten verschiedene Konstellationen durchgehen:

- man kehrt in X Jahren als Arbeitsloser nach D zurück

- man kehrt in X Jahren als Erwerbsgeminderter (mit oder ohne Rente)nach D zurück

- man kehrt in X Jahren als Altersrentner nach D zurück

- man kehrt in X Jahren als Pflegefall nach D zurück

In die gesetzliche Krankenversicherung kann man nicht, wenn man zuletzt in D in einer privaten Krankenversicherung (PKV) war.

Die PKV wird vor einer Versicherung immer den Gesundheitszustand und die finanzielle Lage (Schufa?) abfragen. Die Anwartschaft befreit von diesen Fragen. Die PKV kann jeden Versicherungsantrag ablehnen. Ausnahme: Versicherung im Basistarif (Monatsbeitrag ca. 600 Euro plus Pflegeversicherungsbeitrag.

Am besten klären, was ein PKV-Vertrag aufgrund des Anwartschaftsbeitrags kosten würde, wenn man morgen nach D zurückkäme.

Gruß

RHW


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