Liposuktion (Fettabsaugung) bei einem Lipödem (Gesetzliche Krankenkassen)

Anja @, Mittwoch, 05.06.2013, 08:18 (vor 4189 Tagen) @ Samson

Hallo Samson,

ein Versagen ist nicht nachzuweisen. Es ist ja nicht gepfuscht worden, sondern der Arzt, bei dem ich jetzt war, hat mir bestätigt (was ich auch schon ahnte), dass die Vertragshäuser hier und da etwas abgesaugt haben, aber es nicht vernünftig zu Ende geführt haben. Man muss sich vielleicht vorstellen, dass da, wo es notwendig war, etwas Fett weggesaugt wurde. Trotzdem muss man etwas auf die Ästhetik achten. Man kann ja nicht einfach, wie man lustig ist, etwas entfernen, ohne darauf zu achten, wie es anschließend aussieht. Und das scheint der Knackpunkt zu sein, weil diese Arbeit etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Es steht auch nicht zu Diskussion, ob es nun im Leistungskatalog steht oder ob die OP nachhaltig ist, denn meine KK ist ja mit der OP einverstanden. Sie bestehen jedoch auf einer OP in einem Vertragskrankenhaus und ich würde gerne zu dem Arzt gehen, der mich nun begutachtet hat. Dieser hat aber eine Privatpraxis. Nur darum geht es. Jetzt möchte ich versuche, dass meine KK der ambulanten OP zustimm. Ein Grund dafür wäre eben die Kosteneinsparung (ambulant 3.500,-- € / stationär: 5.000,--). Wenn das gar nicht funktioniert, wäre ja wenigstens ein Zuschuss schön. Leider hat man bei uns vor Ort keinen Ansprechpartner. Da sitzen meistens Azubis, die einem nicht helfen können. Telefonisch hat man auch nur ein Callcenter erreichen können. Daher dachte, man könnte mir hier etwas helfen.

LG
Anja


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