Liposuktion (Fettabsaugung) bei einem Lipödem (Gesetzliche Krankenkassen)

Samson, Mittwoch, 05.06.2013, 07:35 (vor 4189 Tagen) @ Anja

Du schreibst richtig, dass die Liposuktion nicht im Leistungskatalog ist. Die Wirksamkeit ist nicht nachhaltig nachgewiesen.
Deine Geschichte bestätigt das auch.
Die Op war nicht auf Dauer erfolgreich. Läuft eine Prüfung auf Behandlungsfehler,da du schreibst, dass es am Versagen der Krankenhäuser liegt?

Die physikalische Entstauungstherapie ist vorrangig und wird auch übernommen.


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