Liposuktion (Fettabsaugung) bei einem Lipödem (Gesetzliche Krankenkassen)

Anja @, Hamm, Dienstag, 04.06.2013, 09:00 (vor 4190 Tagen)

Hallo,

ich leide an einer Fettverteilungsstörung, die momentan nur beseitigt werden kann durch eine Fettabsaugung.

Vor ca. einem Jahr habe ich dann bei meiner KK einen Antrag gestellt, der ohne Probleme genehmigt wurde. Daraufhin habe ich mich in ein Vertragskrankenhaus begeben und die OP durchführen lassen. Meist ist es notwendig, mehrere OP durchführen zu lassen. Eine zweite OP fand dann 7 Monate später statt.

Nun ist es so, dass die KK diese Leistungen freiweillig übernehmen kann, da diese nicht in dem Leistungskatalog aufgeführt sind.

Leider haben beide Vertragskrankenhäuser keine gute Arbeit abgeliefert, was mir jetzt ein Spezialist bestätigt hat (ich ahnte es schon). Dieser Arzt würde mich operieren (brauche aber 2 OP), sodass ich mit dieser Krankheit endlich abschließen kann. Nur ist es so, dass er eine Privatpraxis hat und die KK nicht mit ihm abrechnen kann. Ich habe schon Frauen gehört, die eine Kostenübernahme für eine stationäre OP hatten und dann gebeten, zu ihm (ambulant) gehen zu können. Dies wurde von der KK aber abgelehnt.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass er mir helfen kann, aber welche Gründe könnte ich angeben, damit die KK vielleicht doch einlenkt? Gäbe es für den Fall, dass die KK nicht einlenkt, die Möglichkeit, dass ich wenigstens einen Zuschuss bekomme? Die ambulante OP kostet ca. 3.500,-- €; die stationäre OP würde ca. 5.000,-- € kosten.

Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

LG
Anja


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